„Das Förderprogramm „Aufholen und Ankommen“ ermöglicht Schülerinnen und Schülern pandemiebedingte fachliche Lernrückstände und psychosoziale Belastungen aufzuarbeiten. Als Lehrer habe ich hautnah mitbekommen, wie sehr Schülerinnen und Schüler unter der Pandemie leiden und wie oft Lücken gerissen werden. Diese gilt es dringend aufzuarbeiten und zu schließen.“, so Christian Brandt, Landtagskandidat der CDU, Mitglied des Schulausschusses im Kreistag und Kreisvorsitzender der CDU-Sozialausschüsse. Rund 50 Millionen Euro sollen im Rahmen der individuellen Förderung durch Bund und Land als Bildungsgutscheine an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben werden, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können.
Die Gutscheine sollen im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben werden, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Die Identifizierung von Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Förderbedarfen obliegt den Lehrkräften. Zugelassen ist das Einlösen der Bildungsgutscheine bei externen Anbietern (z.B. Nachhilfeinstituten). Sollte eine Schülerin oder ein Schüler durch einen Bildungsgutschein gefördert werden sollen, werden die Erziehungsberechtigten von der Lehrkraft in einem Elternbrief über das Verfahren informiert.
Ein Bildungsgutschein berechtigt die Schülerin oder den Schüler dazu, bei einem zugelassenen Bildungsanbieter insgesamt zehn Lerneinheiten à 90 Minuten für individuelle Förderung in einer Kleingruppe in Anspruch zu nehmen. Dabei darf die Kleingruppe maximal sechs Schülerinnen und Schüler umfassen. Die individuelle Förderung wird in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt. Der Bildungsanbieter darf für jede erbrachte Lerneinheit 20 Euro pro Teilnehmerin oder Teilnehmer abrechnen. „Ich begrüße diese Förderung sehr und rufe alle Schulträger dazu auf davon Gebrauch zu machen.“, so Christian Brandt abschließend.
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